1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote Einkäufe und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden
Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB's durch
den Kunden/Lieferanten anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen
werden nur anerkannt, wenn die Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote von Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH sind freibleibend
und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.
3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Verkaufspreise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige
Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Einkaufspreise
werden vertraglich niedergelegt.
4. Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt ab Lager. Sobald die Ware das Lager von Assets-Remarketing IT &
Telecommunication GmbH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Assets-Remarketing IT & Telecommunication
GmbH versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich
widerspricht. Wareneinkäufe versichert Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH ab Ladestelle des Lieferanten. Kosten für die Bereitstellung und Verladung gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Gefahrenübergang erfolgt ab Ladestelle des Verkäufers.
5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH eintreten, hat Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem
und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH vor, bis zu 30%
des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht ungeachtet der Möglichkeit einen höheren Schaden
nachzuweisen.
Liefert der Verkäufer nicht vereinbarungsgemäß bzw. verspätet behält sich Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH
vor, die Warensendungen abzulehnen oder zu einem niedrigeren Preis abzunehmen.
Die ASSETS-REMARKETING IT & TELECOMMUNICATION GMBH liefert nur an Wiederverkäufer und gewerbliche Anwender.
Beliefert werden ausschließlich registrierte Kunden. Um sich als Kunde registrieren zu lassen, benötigen wir Ihren
Gewerbenachweis oder einen Handelsregisterauszug sowie Ihren Geschäftsbogen mit aktuellen Rufnummern und den Namen
des Ansprechpartners Ihrer Firma.
Unsere Ware wird unfrei mit UPS oder Spedition auf Kundenwunsch versendet. Bei größeren Lieferungen versenden wir mit
ausschließlich mit Spedition. Die anfallenden Versandkosten werden Ihnen weiterberechnet.
Geöffnete Verpackung neuer Warensendungen verpflichtet zum Kauf. Diese Ware kann von der ASSETS-REMARKETING IT &
TELECOMMUNICATION GMBH nicht zurückgenommen werden.
6. Zahlungsbedingungen
Die Lieferungen erfolgen generell per Barnachnahme oder Vorkasse, sollte nichts anderes im
Kaufvertrag vereinbart sein. Nach den ersten Lieferungen kann die Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH auch
per Schecknachnahme oder offener Rechung, falls die Kreditversicherung von Assets-Remarketing IT & Telecommunication
GmbH den Kunden entsprechend versichert, liefern.
Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine
Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung Assets-Remarketing IT &
Telecommunication GmbH vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die
Beweislast für die Zahlung.
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu
3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist Assets-Remarketing IT &
Telecommunication GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur
Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros
anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH anerkannt wurden.
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt Assets-
Remarketing IT & Telecommunication GmbH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich Assets-Remarketing IT
& Telecommunication GmbH vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird
behält sich Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung
kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis
sämtliche Forderungen von Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH gegenüber dem Kunden aus der
Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung
gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung
mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH ab. Wird
Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware
veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH nimmt
die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Assets-
Remarketing IT & Telecommunication GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet
sich Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH vor, ohne dass Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH daraus
Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen,
nicht Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH gehörenden Waren, steht Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der
Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten
Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH verwahrt.
8. Mängelrügen, Gewährleistung
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH beim
Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind
binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Mängel sind dem jeweiligen Verkäufer des
Produkts unter Vorlage des Kaufbelegs sofort anzuzeigen; Rücksendungen müssen vorgängig abgesprochen werden und
gehen auf Ihre Kosten. Im Falle eines Mangels entscheidet der Verkäufer über Nachbesserung, Wandelung oder Minderung
sowie über die Art und Weise der Nachbesserung; der Verkäufer kann auch auf ein Alternativprodukt ausweichen.
Die Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH behäält sich für diese Rügen hingegen 30 Tage vor.
Die Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH schließt jegliche Haftung für die Leistungsfähigkeit und
Eigenschaften der gelieferten Produkte und Systeme aus und verweist auf die jeweiligen Hersteller. Nutzungsausfälle durch
fehlende und/oder zugesicherte Produkteigenschaften werden ebenfalls ausgeschlossen und sind beim jeweiligen Hersteller
geltend zu machen. Ausgenommen sind ebenso sehr sämtliche Verschleißteile, ebenso Hardware, Software oder
Softwarekomponenten von Dritten sowie alle Softwaremängel, für die der Hersteller gemäß diesen Bedingungen nicht einsteht
oder die den Gebrauch der Software gemäß der in der Dokumentation und auf der Verpackung vorgesehenen Art und Weise
nicht verunmöglichen. Jede weitere Gewährleistung wird ausgeschlossen. Die Haftung der Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH für Entbehrung, indirekte Schäden, unmittelbare und mittelbare Schäden einschließlich
entgangenem Gewinn, weitere Schäden, Schäden durch verwendete Hard- und Software Dritter, Folgeschäden, Datenverluste
und andere Folgen eines Mangels, einer Handlung oder anderer Umstände sowie jede weitere Haftung für leichte Fahrlässigkeit
und für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung und auch, wenn auf einen drohenden Schaden hingewiesen wurde.
Im Falle von unsachgemäßer oder falscher Bedienung, Verstoß gegen die Sicherheitshinweise, Manipulationen und
unsachgemäßen Reparaturen am Produkt, Zweckentfremdung des Produkts, Verwendung anderer als der Original-Ersatzteile
oder Zubehörteile, zweckfremder Nutzung oder Verstöße gegen diese Bedingungen erlischt jeder Garantieanspruch.
Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach § 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute
auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch oder an Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH,
wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die
Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH
zurückzusenden oder abzuholen. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in
diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur
Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser
Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel
ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von
Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der
Ansprüche auf Gewährleistungen.
9. Herstellergarantie
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller
entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen
dem Kunden zurückreichen, ohne dass Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH gegenüber dem
Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
Bei Lieferung gebrauchter Systeme ist die Garantie, wenn nicht gesondert beziffert, ausgeschlossen.
10. Software
Software und deren Nutzungsrecht gehen mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, wenn nicht gesondert ausgewiesen, nicht
automatisch auf den Käufer über. Die Nutzung der Software ist gegebenenfalls mit dem jeweiligen Hersteller gesondert zu
regeln und zu vereinbaren. Für Lizenzverstöße haftet die Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH nicht
und verweist auf die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Im Rahmen von Softwaregeschäften werden durch Öffnen der versiegelten Verpackung die Software- und Lizenzbestimmungen
des jeweiligen Herstellers anerkannt. Umtausch und Rückgabe sind dann nicht mehr möglich.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankenthal/Pfalz, deutsches Recht findet Anwendung.
12. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene
Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Assets-Remarketing IT & Telecommunication GmbH, Wien im Dezember 2005
Landstrasser Hauptstraße 71/2 – 1030 Wien